Allgemeine Reisebedingungen

Julia Catherine Tress

NIF: X7129950L

Las Pedrizas s/n

Apartado de correos 329

ES – 11630 Arcos de la Frontera / Cádiz

nachfolgend: equiVentura

Stand: 01.01.2020

1. Abschluss eines Reisevertrages

Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss des Kunden an equiVentura dar. Die verbindliche Anmeldung durch Brief oder Online-Reservierung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Einhaltung der Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen an. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden ausschließlich durch diese geregelt, vorbehalten sind abweichende schriftliche Vereinbarungen die zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich anerkannt wurden.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch equiVentura (Buchungsbestätigung / Rechnung) zustande. Die Annahme bedarf der Schriftform. Mit der Annahme durch equiVentura, erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung der Leistungsvereinbarungen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das equiVentura für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist (Bindungsfrist). Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

Die Allgemeinen Reisebedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und equiVentura. Bei allen vermittelten Arrangements gelten die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der zuständigen Unternehmen.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von Euro 300.- je Reiseteilnehmer auf das angegebene Konto von equiVentura zu zahlen. Der Eingang der Zahlung wird schriftlich (Email ausreichend) von equiVentura an den Kunden bestätigt. Der Restbetrag kann entweder bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt überwiesen (in diesem Fall ist eine Kopie der Überweisungsbestätigung bei Anreise vorzulegen) oder direkt nach Ankunft in bar entrichtet werden. Bei kurzfristigen Buchungen und bei Beträgen unter Euro 300.- gelten die in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsmodalitäten. Ergibt sich bei der Buchung eines halben Doppelzimmers eine Einzelbelegung, wird diese gegen Aufpreis in Rechnung gestellt.

3. Leistungen

Auf der Grundlage der Beschreibungen im Internet (www.equiventura.com) ergibt sich der Umfang der Leistungen. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

4. Rücktritt von der Reise durch den Kunden

Vor Antritt der Reise ist ein Rücktritt vom Vertrag jederzeit möglich. Der Rücktritt von der Reise muss schriftlich durch den Kunden erfolgen. Für die im Vorfeld erbrachten Leistungen und Aufwendungen sowie für die Platzreservierung müssen folgende Pauschalen des Gesamtpreises entrichtet werden:

bis zum 70. Tag vor Reisebeginn: Euro 300.- pro Reiseteilnehmer;

vom 69. bis 40. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises, mind. Euro 300.- p.R.

vom 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises, mind. Euro 300.- p.R.

vom 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises, mind. Euro 300.- p.R.

vom 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises, mind. Euro 300.- p.R.

vom 9. Tag vor Reisebeginn an: 85% des Reisepreises, mind. Euro 300.- p.R.

Maßgeblich für die Berechnung der Pauschale ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei equiVentura.

Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Anreisetag 100%.

Der zurücktretende Reiseteilnehmer kann eine Ersatzperson stellen, sofern diese den besonderen Anforderungen der gebuchten Reise und Leistungsumfang genügt, werden keine Rücktrittsgebühren erhoben.

Wird eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Programm vorgenommen, rechnet equiVentura die geleistete Anzahlung auf die neue Buchung innerhalb eines Jahres nach Zugang der Rücktrittserklärung an.

Bei Abbruch der Reise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht erbrachter Leistungen. Wir empfehlen dringend eine Reiserücktritts-Versicherung abzuschließen. Die Auswahl des Versicherungsunternehmens liegt beim Kunden.

5. Rücktritt durch equiVentura

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann equiVentura bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn die Vereinbarungen annullieren, wenn in
der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die geleisteten Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet oder es kann dem Kunden ein anderes Programm angeboten werden. Aus wichtigen organisatorischen oder personellen Gründen kann equiVentura jederzeit eine Reise absagen oder abbrechen. In diesem Fall hat der Reiseteilnehmer Anspruch auf alle nicht erbrachten Leistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Ist ein Reiseteilnehmer den Anforderungen der Reise oder eines in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Anlasses auf Grund einer Falscheinschätzung seiner Leistungsfähigkeit oder Gesundheit nicht gewachsen, kann equiVentura fristlos vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ein Anspruch auf Schadenersatz auf Seiten des Reiseteilnehmers entsteht. equiVentura behält den Anspruch auf den Reisepreis. Wenn der Reisteilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgemäß nachkommt oder trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört, kann er durch equiVentura, ohne Anspruch auf Schadenersatz, von der Teilnahme an der Reise jederzeit und mit unverzüglicher Wirkung ausgeschlossen werden. Die Heimreise ist auf eigene Kosten anzutreten. equiVentura behält den Anspruch auf den Reisepreis.

6. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Bürgerkrieg, Reitverbote wegen schwerer Pferdekrankheiten wie Influenza, Pferdepest), oder aufgrund unvorhersehbar eintretender Krankheit der Pferde erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl equiVentura als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann equiVentura für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist equiVentura verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, die Reiseteilnehmer
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sowie anfallende Stornierungskosten bei Hotels und anderen Leistungsträgern sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

7. Haftung und Haftungsausschluss

Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen, die sorgfältige Vorbereitung der Reise, die gewissenhafte Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger, die Richtigkeit und das vollständige Erbringen der vereinbarten Leistungen haftet equiVentura  im Rahmen der Sorgfaltspflicht. equiVentura haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen (Tourguides, Hilfspersonal).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Reiten ein erhöhtes Risiko in sich birgt. Die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. equiVentura und deren Tourguides übernehmen keine Haftung für Verletzungen und Unfälle und für Sachschäden. Sich gegen alle auftretenden Risiken zu versichern, ist ausdrücklich die Verantwortung des Reiseteilnehmers. Es wird angeraten, Versicherungen für Reisegepäck (Diebstahl, Beschädigung usw.), Unfall, Krankheit, Bergung / Rückführung und Haftpflicht abzuschließen. Bei Reisen ins Ausland wird zudem eine Assistance-/ Unfallversicherung empfohlen. Eine in der Europäischen Union gültige Krankenversicherung, die Reitunfälle einschließt, ist die Voraussetzung für die Teilnahme an den Programmen der equiVentura. Das Tragen von Schutzkleidung liegt im alleinigen Ermessen des Reiseteilnehmers.

Insbesondere wegen Witterungseinflüssen und der persönlichen Leistungsfähigkeit der Reiseteilnehmer kann equiVentura nicht garantieren, dass die Reise genau nach dem Programm der Leistungsbeschreibung durchgeführt werden kann. Zum Zeitpunkt der Routenplanung erfolgte die Ausarbeitung der Touren unter Einhaltung des gültigen Straßenverkehrsrechtes. Für spätere Änderungen kann equiVentura nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung für Sachschäden die durch equiVentura grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden, ist auf das Zweifache des Reisepreises begrenzt. Für die Leistungen Dritter (z.B. Restaurants, Hotels usw.) tritt equiVentura nur als Vermittler auf und kann keine Haftung für deren Qualität und Einhaltung der vereinbarten Leistungen übernehmen. Müssen Touren wetterbedingt abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. equiVentura bietet, sofern möglich, ein Ersatzprogramm an.

8. Reiseformalitäten / Gesundheit

Der Reiseteilnehmer ist für die An- / Abreise und die Einhaltung der Pass- und Visa- Vorschriften sowie für die vorgeschriebenen Impfungen selbst verantwortlich. Allfällige Aufwendungen und Nachteile bei Nichteinhaltung gehen zu seinen Lasten. Der Kunde bestätigt mit seiner Anmeldung, dass weder beim Kunden noch bei einem von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer, gesundheitliche Bedenken gegen eine Teilnahme an der Reise bestehen.

9. Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich equiVentura zur Kenntnis zu geben. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Allgemeines

Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich zu kollegialem Verhalten gegenüber den anderen Reiseteilnehmern und akzeptiert demokratisch gefällte Entscheidungen. Zur Gefahrenabwehr können Entscheidungen durch equiVentura gegen den Willen der Gruppe getroffen werden. equiVentura kann im Interesse der Reisegruppe oder wenn die Durchführbarkeit der Reise gefährdet ist von einem Ausschlussrecht eines Reiseteilnehmers Gebrauch machen. Klausel 5 findet sinngemäß entsprechende Anwendung.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen oder des geschlossenen Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Reisebedingungen zur Folge.

12. Gerichtsstand

Der Kunde kann equiVentura an dessen Sitz in Arcos de la Frontera verklagen. Es gilt das spanische Reiserecht. Für Klagen seitens equiVentura gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.